Schießstandordnung – Schietbaan de Wildenberg
Artikel 1 – Geltungsbereich
- Diese Schießstandordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände von Schietbaan de Wildenberg befinden, einschließlich:
- Schützen;
- Besuchern;
- Ausbildern;
- Mitarbeitern;
- Lieferanten;
- sonstigen anwesenden Personen.
- Unter „Gelände“ werden sämtliche Gebäude, Schießstände, Parkplätze, Gastronomiebereiche sowie alle zugehörigen Grundstücke von Schietbaan de Wildenberg verstanden.
- Mit dem Betreten des Geländes bestätigt jede anwesende Person, diese Ordnung gelesen zu haben und ihr zuzustimmen.
Artikel 2 – Gesetze und Vorschriften
- Alle Aktivitäten auf dem Gelände müssen im Einklang erfolgen mit:
- dem niederländischen Waffengesetz;
- geltenden Umweltvorschriften;
- Sicherheitsbestimmungen;
- Anweisungen zuständiger Behörden;
- und dieser Schießstandordnung.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Ordnung und geltendem Recht hat das Gesetz Vorrang.
Artikel 3 – Zutritt und Befugnisse
- Das Gelände darf ausschließlich von Personen genutzt werden, die hierzu von Schietbaan de Wildenberg berechtigt wurden.
- Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Mitteln wird der Zutritt zum Gelände verweigert.
- Personen, die Medikamente einnehmen, welche Reaktionsvermögen, Urteilsfähigkeit oder Sicherheit beeinträchtigen können, sind verpflichtet, dies vor der Teilnahme der Schießstandleitung oder dem Ausbilder zu melden.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen, alkoholischer Getränke oder sonstiger Getränke auf dem Gelände von Schietbaan de Wildenberg ist verboten.
- Die Schießstandleitung behält sich jederzeit das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Gelände zu verweisen, wenn:
- die Sicherheit gefährdet wird;
- Anweisungen nicht befolgt werden;
- unerwünschtes Verhalten vorliegt;
- oder dies anderweitig erforderlich erscheint.
Artikel 4 – Sicherheitsausrüstung
- Das Tragen von:
- Gehörschutz;
- einer Schutzbrille;
- und einer Kopfbedeckung/Kappe
ist für jede Person verpflichtend, die sich auf oder in unmittelbarer Nähe der Schießstände befindet.
- Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung erfolgt vollständig auf eigenes Risiko.
Artikel 5 – Freizeitschießen und Anleitung
- Personen ohne gültige Waffenbesitzkarte oder gültigen Jagdschein dürfen ausschließlich unter direkter Aufsicht eines von Schietbaan de Wildenberg benannten Ausbilders schießen.
- Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins dürfen Waffen nicht an Personen überlassen, die nach niederländischem Recht nicht zum Besitz berechtigt sind.
Artikel 6 – Munition und zugelassene Waffen
- Die Verwendung von Bleischrot auf den Tontaubenständen ist verboten.
- Auf den Tontaubenständen sind ausschließlich die Kaliber 12, 16 und 20 zulässig.
- Die maximal zulässige Schrotsladung beträgt 28 Gramm.
- Die maximal zulässige Schrotgröße beträgt:
- Trapstand: 2,8 mm (Nr. 6);
- Sporting-/Jagdparcours: 2,8 mm (Nr. 6);
- Skeetstand: 2,5 mm (Nr. 7).
- Andere als die oben genannten Munitionsarten sind auf den Tontaubenständen verboten.
- Auf dem 50-Meter-Kugelstand sind ausschließlich nach niederländischem Recht zulässige Kaliber erlaubt, ausgenommen Schrotmunition.
- Die Verwendung von PCP-Waffen auf dem Kugelstand ist ausschließlich Personen mit gültiger niederländischer Waffenbesitzkarte gestattet.
- Die Schießstandleitung ist berechtigt, Munition oder Waffen abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschätzung unsicher sind oder Schäden verursachen können.
Artikel 7 – Registrierung und Identifikation
- Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Ankunft zu registrieren.
- Jeder Schütze hat bei der Anmeldung selbstständig einen gültigen Ausweis sowie gegebenenfalls Waffenbesitzkarte und/oder Jagdschein vorzulegen.
- Registrierungsdaten können gemäß geltender Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung von Schietbaan de Wildenberg verarbeitet werden.
Artikel 8 – Anweisungen des Personals
- Anweisungen der:
- Schießstandleitung;
- Ausbilder;
- Sicherheitsbeauftragten;
- und sonstigen Mitarbeiter
sind unverzüglich und vollständig zu befolgen.
- Diskussionen über Sicherheitsanweisungen dürfen ausschließlich außerhalb aktiver Schießaktivitäten stattfinden.
Artikel 9 – Sicherheit und Meldepflicht
- Jede anwesende Person ist verpflichtet, unsichere Situationen unverzüglich dem Personal oder der Schießstandleitung zu melden.
- Sofern möglich und sicher, wird von allen Anwesenden erwartet, unsicheres Verhalten anderer Personen anzusprechen.
- Sicherheit hat jederzeit absolute Priorität.
Artikel 10 – Aufbewahrung, Transport und Handhabung von Waffen
- Waffen müssen außerhalb des Gebrauchs in den dafür vorgesehenen Halterungen, Koffern oder Futteralen aufbewahrt werden.
- Außerhalb der Schützenstände ist das Mitführen geladener Waffen verboten.
- Flinten müssen:
- gebrochen;
- oder in einem geschlossenen Koffer oder Futteral
transportiert werden.
- Büchsen müssen außerhalb des Kugelstandes in einem geschlossenen Koffer oder Futteral transportiert werden.
- Das Tragen von Waffen mit befestigtem Trageriemen ist verboten.
Artikel 11 – Halbautomatische Flinten
- Beim Bewegen zwischen den Schützenständen müssen halbautomatische Flinten:
- eine deutlich sichtbare Sicherheitsflagge im Patronenlager enthalten;
- oder sich in einem Futteral befinden.
- Halbautomatische Flinten dürfen maximal drei Patronen einschließlich Patronenlager aufnehmen. Diese Begrenzung muss dauerhaft ausgeführt sein und darf nicht einfach durch Entfernen eines Stopfens, einer Blockierung oder ähnlicher Vorrichtungen rückgängig gemacht werden können.
- Ist die Waffe technisch dazu geeignet, mehr als drei Patronen aufzunehmen, muss der Schütze eine gültige Ausnahmegenehmigung gemäß niederländischem Waffengesetz vorlegen.
- Das Laden der Waffe ist ausschließlich am Schützenstand erlaubt.
Artikel 12 – Abfall und Umwelt
- Verschossene Hülsen, Verpackungsmaterialien, Schießkarten und sonstiger Abfall müssen getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
- Das Zurücklassen von Abfall auf dem Gelände ist verboten.
Artikel 13 – Nutzung der Schießstände und Ziele
- Schützen und Besucher dürfen sich ausschließlich auf:
- den vorgesehenen Wegen;
- Wartebereichen;
- und Schützenständen.
- Auf dem Kugelstand darf ausschließlich auf von Schietbaan de Wildenberg bereitgestellte Ziele geschossen werden.
- Befestigungsmaterialien und Zielscheibenhalter müssen nach Gebrauch zurückgegeben werden.
- Büchsenschützen auf dem Kugelstand dürfen ausschließlich auf eine Distanz von 50 Metern schießen.
Artikel 14 – Rauchen
- Rauchen ist auf dem Kugelstand sowie an allen entsprechend gekennzeichneten Orten verboten.
Artikel 15 – Haftung
- Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgen vollständig auf eigenes Risiko.
- Schietbaan de Wildenberg haftet nicht für:
- Verletzungen;
- Verlust;
- Diebstahl;
- Sachschäden;
- oder Folgeschäden.
außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Schietbaan de Wildenberg.
- Jeder Besucher haftet für Schäden, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen verursacht werden.
Artikel 16 – Sanktionen
- Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann Schietbaan de Wildenberg:
- eine Verwarnung aussprechen;
- Schießaktivitäten sofort beenden;
- den Zutritt zeitweise oder dauerhaft verweigern;
- den Vorfall an zuständige Behörden melden;
- und entstandene Schäden vom Verursacher zurückfordern.
- Schwerwiegende Verstöße können zum sofortigen Verweis vom Gelände sowie zur Meldung an zuständige Behörden führen.
Artikel 17 – Schlussbestimmungen
- In Fällen, die durch diese Ordnung nicht geregelt werden, entscheidet die Schießstandleitung.
- Schietbaan de Wildenberg behält sich das Recht vor, diese Ordnung jederzeit zu ändern.
- Die aktuellste Version der Schießstandordnung ist verfügbar über:
www.schietbaandewildenberg.nl
Respektieren Sie Mit-Schützen, Mitarbeiter und Besucher. Sicherheit hat immer oberste Priorität.